THG-Quote für Ladepunktbetreiber

Sie betreiben öffentliche Ladepunkte? 

Als Betreiber von öffentlichen Ladepunkten können Sie für den geladenen Strom an Ihren Ladesäulen eine THG-Prämie erhalten. Wir übernehmen für Sie gerne Zertifizierung der THG-Quote sowie den Weitervertrieb der Zertifikate und die Auszahlung Ihrer THG-Prämie.

Füllen Sie einfach das Kontaktformular am Ende der Seite aus – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns in Kürze bei Ihnen!

Unser Angebot – Ihre Prämie

Sichere Prämie – garantiert 18ct/kWh

Die THG-Prämie für den Ladestrom Ihrer öffentlichen Ladepunkte bekommen Sie garantiert ausgezahlt! Unabhängig von Marktpreisschwankungen, dank unserer verlässlichen Partnerschaften.

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So einfach geht's!

  1. Öffentliche Ladepunkte registrieren

    Ihre öffentlichen Ladepunkte können Sie in dem untenstehenden Kontaktformular registrieren. Sie können unterjährig Ihre bisherigen Lademengen anmelden oder bis zum 28.02. des Folgejahres die THG-Prämie für das gesamte Jahr beantragen.

  2. Registrierungsdetails der Ladepunkte

    Für die Beantragung der THG-Zertifikate beim Umweltbundesamt benötigen wir die Standorte Ihrer Ladesäulen sowie die Summe der geladenen Strommengen in dem Entnahmezeitraum.

  3. THG-Prämie erhalten

    Nach Zertifizierung Ihrer THG-Quoten durch das Umweltbundesamt zahlen wir Ihnen die zuvor garantierte Prämie direkt aus.

Registrierung Ihrer öffentlichen Ladepunkte

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Leider nein, nur öffentliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, können für den geladenen Strom an ihren öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen.
Sollten Sie jedoch ein rein-batterieelektrisches Fahrzeug besitzen, können Sie für dieses hier Ihre THG-Prämie beantragen.

Das Umweltbundesamt erfordert nach dem Gesetz 38. BImSchV §6 für die Zertifizierung des öffentlichen Ladestroms den genauen Standort, an dem sich der Ladepunkt befindet, die energetische Menge des zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb entnommenen Stroms in Megawattstunden und des Zeitraums, in dem die Strommenge entnommen wurde.

Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie bei einem unterjährigen Antrag den Zeitraum an, für den Sie die THG-Quote zertifizieren möchten.

Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.

Mehr dazu erfahren Sie auch hier.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.