THG-Quote für Flottenmanager

Sie verwalten eine Flotte mit E-Fahrzeugen?

Sie sind Flottenbetreiber und besitzen mindestens 20 voll batterieelektrische Straßenfahrzeuge? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur Abwicklung der THG-Quote, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Füllen Sie einfach das Kontaktformular am Ende der Seite aus – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns in Kürze bei Ihnen!

Sollten Sie weniger als 20 voll batterieelektrische Fahrzeuge verwalten, können Sie diese direkt hier registrieren.

Unser Angebot – Ihre Prämie

Die Elektrifizierung Ihrer Flotte wird mit der THG-Prämie besonders belohnt und kann ein erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Flotte darstellen.

Als erfahrener und verlässlicher Partner unterstützen wir Sie langfristig in der Abwicklung der THG-Quote. Hierbei gehen wir gerne individuell auf Ihre Wünsche und Anforderungen ein.

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Anfrage für Ihre E-Flotte

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als Sammeldokument hochladen.

Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

Der Vertrag ist jeweils für das laufende Jahr gültig.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder per Telefon unter +49 40 334634385. Sie müssen berechtigt sein im Auftrag Ihres Unternehmens handeln zu können.

Ja, nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse entweder eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder einen Abrechnungsbeleg, sofern Sie kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.

Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren.