Sie fahren ein Elektroauto oder sind Flottenbetreiber?
Registrieren Sie jetzt Ihr Fahrzeug und sichern Sie sich Ihre garantierte Prämie. Für Privat- und Firmenkunden bieten wir attraktive Angebote für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen.

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Unsere Prämie bekommen Sie garantiert ausgezahlt! Unabhängig von Marktpreisschwankungen, dank unserer verlässlichen Partnerschaften.
Individuelles Angebot für Ihre Flotten
Sie sind Flottenbetreiber und besitzen mindestens 20 voll batterieelektrische Straßenfahrzeuge? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur Abwicklung der THG-Quote, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen – FAQ
Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.
Sie erhalten von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie, für Ihr registriertes Fahrzeug, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Die aktuelle Prämie finden Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Registrierungsformular.
Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.
Da die finale Prüfung der Dokumente durch das Umweltbundesamt erfolgt, können wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Sie sind sich unsicher? Registrieren Sie Ihr Fahrzeug dennoch, da wir Ihnen nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Ihre eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.
Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten- und gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer.
Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.
Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.
Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.
Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren.
Ja. All Ihre Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und der Auszahlung Ihrer Prämie notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt.
Ansprechpartner ist die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de.
Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote. Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.
Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.
Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.
Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.
Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.
Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt.
Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung, wird die THG-Prämie von Mineralölkonzernen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.
Sollte der Vorbesitzer das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr ist die Beantragung jedoch kein Problem.
Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als Sammeldokument hochladen.
Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung.
Nein, die Anmeldung und der Service der Quotenabwicklung mit den zuständigen Behörden ist für Sie völlig kostenlos. Sie erhalten Geld für die Registrierung Ihres E-Autos und die erfolgreiche Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.
Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.
Ja, sollten Sie mehrere Fahrzeuge registrieren, wird der gleiche Gutscheincode auf alle registrierten Fahrzeuge angerechnet werden.
Im 4. Schritt „Prämie“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Gutscheincode hinzuzufügen. Dazu können Sie in das Feld „Gutscheincode“ einen Code eintragen, mit dem die Prämie zusätzlich um die Gutscheinhöhe erhöht wird. Tragen Sie hierfür zuerst einen Gutscheincode ein und klicken Sie anschließend auf „Check“. Nach erfolgreicher Eingabe sehen Sie oberhalb des Gutscheinfelds wie die Prämie angepasst wurde.
Nein, es kann immer nur ein Gutscheincode angerechnet werden.
Die Gültigkeit der Gutscheincodes ist unterschiedlich und wird individuell pro Gutscheincode kommuniziert. Sollte der Gutscheincode nicht mehr gültig sein, wird dies, nachdem Sie auf „Check“ geklickt haben, angezeigt.
Achten Sie bei der Eingabe des Gutscheincodes auf die Groß- und Kleinschreibung sowie Verwendung von Leerzeichen. Sollte der Gutscheincode nicht existieren, wird Ihnen die Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen gültigen Gutscheincode an“ angezeigt.
Der Gutscheincode wird erst angerechnet, wenn Sie auf „Check“ hinter dem Gutscheineingabefeld klicken. Sollte der Gutscheincode abgelaufen oder ungültig sein, wird dies über eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.
Als Halter eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.
Für die Bescheinigung der eingesparten Emissionen benötigen Sie lediglich die Vorder- und Rückseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Autos sowie Ihre Bankverbindung.
Die Prämie wird Ihnen per Banküberweisung durch die OLF Deutschland GmbH auf Ihr im Registrierungsformular angegebenes Konto überwiesen.
Die Auszahlung der Prämie per Banküberweisung erfolgt, sobald der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Hierüber werden Sie von uns per E-Mail informiert. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt mehrere Monate.
Ja, Sie können ohne Probleme auch mehrere Fahrzeuge im Registrierungsformular angeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder das Unternehmen in dessen Namen Sie die Fahrzeuge registrieren auch als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben sind. Sie können die Fahrzeugscheine als Sammeldokument hochladen.
Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.
Der Vertrag ist jeweils für das laufende Jahr gültig.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die OLF Deutschland GmbH, per E-Mail unter thg@onlinefuels.de oder per Telefon unter +49 40 334634385. Sie müssen berechtigt sein im Auftrag Ihres Unternehmens handeln zu können.
Ja, nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse entweder eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder einen Abrechnungsbeleg, sofern Sie kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.
Ihre Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr jedoch in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung als Halter des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren.